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Rechtsgebiete

Das Recht lässt sich in die drei großen Rechtsgebiete Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht gliedern, wobei das Strafrecht formal auch zum öffentlichen Recht gehört.

Zivilrecht

Das Zivilrecht oder auch Privatrecht regelt die Beziehung zwischen natürlichen oder auch juristischen Personen, z.B. das Schadenersatzrecht, das Vertragsrecht, das Reiserecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Im Sonderprivatrecht sind spezielle Themen geregelt, z.B. das Handelsrecht für Selbstständige und Unternehmer, das Arbeitsrecht für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Mietrecht für das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter oder auch das Privat-Versicherungsrecht. Das Insolvenzrecht gilt nicht als eigenständiges Rechtsgebiet.

Öffentliches Recht

Das Recht von natürlichen oder auch juristischen Personen zum Staat wird öffentliches Recht genannt. Neben dem Völker- und supranationalem Recht (z.B. Europarecht) sind insbesondere die Regelungen im nationalen Recht relevant, z.B. das Staats- und Verfassungsrecht sowie das Verwaltungsrecht, welches sich in einen allgemeinen und einen speziellen Teil gliedert. Das spezielle Verwaltungsrecht umfasst z.B. das öffentliche Baurecht oder das Selbstständige und Unternehmer betreffende Wirtschaftsverwaltungsrecht (z.B. Gewerberecht, Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht). Weitere Gebiete im nationalen Recht sind das Sozialrecht, welches auch die Sozialversicherungen (z.B. die gesetzliche Krankenversicherung) umfasst und das Steuerrecht.

Strafrecht

Das Strafrecht dient dem Schutz spezieller Rechtsgüter, wie z.B. dem Leben, der Gesundheit oder dem Eigentum. Besimmte Verhaltensweisen sind durch das Strafrecht verboten und bei Zuwiderhandlung mit Strafe belegt, z.B. Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder in einigen Ländern auch die Todesstrafe. Eine geringfügige Verletzung von Rechtsregeln, z.B. zu schnelles Fahren im Verkehrsrecht wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und unter anderem mit einem Bußgeld belegt.